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Fahrerschulung Teleskoplader/ Teleskopstapler - starrer Aufbau

Fahrerschulung/Befähigung nach DGUV: Teleskoplader (Grundlagen/ Stufe 1)

Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)

Nach dem DGUV-Grundsatz 308-009 müssen Fahrerinnen und Fahrer von Teleskopladern bzw. -staplern mindestens 18 Jahre alt, sowie geistig und körperlich geeignet sein und einen Befähigungsnachweis, den sogenannten Teleskopstaplerschein besitzen.

Dieser ist in drei Stufen unterteilt:

-         Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung fürTeleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)

-         Stufe 2 a: Zusatzqualifizierung fürTeleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)

-         Stufe 2 b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne

Hinzu kommt das Erfordernis einer betrieblichen und baustellenspezifischen Unterweisung durch den Unternehmer.

Wir bieten unseren Kunden in Kooperation mit der Landbautechnischen Akademie Rheinland an, den Teleskopstaplerschein bei uns im Haus zu erwerben. Die Qualifikation umfasst sowohl theoretische, als auch praktische Inhalte und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Tipp: Der Nachweis der körperlichen Eignung lässt sich bevorzugt durch eine „G25-Untersuchung“ nachweisen.

Schulungsumfang:

Stufe 1

Der Einsatz eines Teleskopladers, oder wie er offiziell genannt wird Teleskopstaplers, birgt diverse Gefahren – sowohl für Leib und Leben des Fahrers und anderer, in der Nähe befindlicher Menschen und Tiere, als auch für das Gerät selbst und dessen Ladung.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich und Ihre Umwelt schützen können indem wir Ihnen:

-       die rechtlichen Grundlagen

-       die technischen Grundlagen

-       die physikalischen Grundlagen

sowohl für den Einsatz des Gerätes im gewerblichen Bereich als auch im öffentlichen Straßenverkehr vermitteln und auf den Einsatz verschiedener Anbaugeräte eingehen.

Neben der Theorie führen wir verschiedene Fahrübungen durch, die Ihnen den sicheren Umgang mit der Maschine, den Anbaugeräten und der Ladung ermöglichen sollen. Hierzu zählen insbesondere:

-       Vorbereitung der Maschine inkl. Wechsel von Anbaugeräten

-       das Abfahren verschiedener Parcours mit unterschiedlichen Anbaugeräten

-       Übungen mit verschiedenen Anbaugeräten, insbesondere Gabelzinken, Schaufel und Lasthaken

-       Übungen mit unterschiedlichen Reichweiten und in unterschiedlichen Höhen

Ihr Vorteil bei uns:

-       Ausbildung gemäß DGUV-Grundsatz 308-009 und somit bei abschließender Prüfung Erwerb des „Teleskopladerschein Stufe 1“

-      Unterweisung auf Geräte der Marke JCB und somit ggf. Integration der erforderlichen maschinenspezifischen Unterweisung in die Grundschulung

 

Dauer: 2 Tage (Vorgabe der DGUV: Qualifikation über mindestens 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)

Termin: 2 Tage von je 8:30 – 17 Uhr


Tipp: Sollten Sie einen Teleskoplader mit drehbarem Oberwagen besitzen, oder Ihren Teleskoplader als Hubarbeitsbühne einsetzen wollen, sind Sie ebenfalls bei uns richtig. Wir schulen Sie nicht nur in der Stufe 1 (nach DGUV-Grundsatz 308-009, ) sondern auf Wunsch auch in der Stufe 2.

Teilnahme:

Abschluss mit theoretischer Prüfung und anschließender Zusendung der Fahrerkarte

Termine:

2-Tages Schulung

Termine auf Anfrage - Bei Ihnen vor Ort oder bei uns.

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